Arbeitsrecht

Wenn Menschen miteinander arbeiten, kann es schon zu Auseinandersetzungen kommen, bei denen es eines rechtlichen Beistands bedarf.
Keinesfalls führen diese Fälle immer zu einem gerichtlichen Verfahren. Vielmehr gibt es viele Bereiche, in denen es bereits durch die Hilfe juristischer Beratung zu einer außergerichtlichen Klärung kommt.
Daher liegt neben der Vertretung Ihrer Interessen im Falle eines Gerichtsprozesses ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei Malberg in der Rechtsberatung.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer:

  • Kündigung - Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Kündigungserhalt vom Arbeitnehmer eingereicht werden.
  • Abmahnung
  • Rechtliche Beratung bei Abschluss des Arbeitsvertrages
  • Gleichstellung und Schwerbehinderung
  • Mobbing
  • Abfindungsangebote und Abwicklungsverträge (Überprüfung und Gestaltung)
  • Zulässigkeit von Befristungen

Arbeitsrecht für Arbeitgeber:

  • Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und Haustarifverträgen
  • Dienstrecht der Geschäftsführer und Vorstände
  • Unterstützung bei Umstrukturierungsmaßnahmen
  • Rechtliche Beratung von Personalabteilungen

Arbeitsrecht für Betriebs- und Personalräte:

  • Beratung bei Interessenausgleich und Sozialplan
  • Eingruppierung und sonstige Ansprüche aus Tarifverträgen
  • Beratung und Vertretung von Betriebsräten in allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung und bei der Durchsetzung von Rechten
  • Beratung in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen

Ausführliche Informationen zu meinen Rechtsgebieten.